Mandala - die kleine Entspannungspraxis

Vorwort

 
 

  

Tu deinem Körper etwas Gutes,

damit deine Seele Freude hat, darin zu wohnen.

                                                                              Therese v. Avila

 

 

Die Wirbelsäule – Säule des Lebens

Welche Bedeutung der Rücken und die Wirbelsäule für unser
Wohlbefinden haben, spüren auch Sie nach einem langen,

anstrengenden Tag.



>Im Falle einer Krankheit schaue man zuerst zur Wirbelsäule!<
 

Hippokrates, Urvater der Ärzte, legte schon in der Antike großes
Augenmerk auf die Gesundheit der Wirbelsäule. Medizinisch
gesehen, ist die Wirbelsäule der Hauptinformationskanal für das
zentrale Nervensystem. Ist dieser Kanal blockiert, z.B. durch
stressbedingte Verspannungen, können die lebenserhaltenden
Informationen nicht mehr richtig weitergeleitet werden.


KÖRPER, GEIST UND SEELE geraten allzu oft aus dem Gleichgewicht.
Gründe hierfür können eine falsche Ernährung, Fehlhaltungen im
Alltag oder bei der Arbeit, Dauerbelastungen, Stress, Ängste oder
seelische Konflikte sein. Als Folge dieser Dysbalance fühlen wir uns
gestresst, angespannt und verspannt.


Damit es gar nicht erst so weit kommt, biete ich Ihnen sehr gern meine
Unterstützung als Gesundheitsberaterin und Entspannungspädagogin  
sowie Reiki-Meisterin an


Das Gleichgewicht wieder herzustellen und Ihre Gesundheit zu
fördern, ist Ziel meiner Arbeit. Lassen Sie sich in Ihr Gleichgewicht
zurückbringen und genießen Sie die Entspannung.

 Ich freue mich auf Sie!
Bärbel Vogel

 



 

 

Die in meiner Praxis angewandten Methoden, Techniken und Informationen haben entspannenden und anleitenden Charakter; es sind alternativmedizinische Maßnahmen. Sie dienen der Förderung Ihrer Gesundheit und dienen nicht dazu, nach schulmedizinischen Gesichtspunkten zu diagnostizieren und zu therapieren - ich bin keine Therapeutin und werde auch keine Heilversprechen abgeben! Sollten Sie ernsthaft krank sein oder besteht der Verdacht auf eine Erkrankung, so rate ich Ihnen einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen (Hinweise nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004 - 1 BvR 784/03).